Das "legitime Interesse" (interesse legittimo) im italienischen Staatshaftungsrecht. Eine Rechtsvergleichende Studie.

MANGIONE, GABRIELLA
2012-01-01

Abstract

Die Rechtsdisziplin der Staatshaftung bietet sich als Paradebeispiel für eine rechtsvergleichende Untersuchung an. Es fällt ins Auge, dass jenseits punktueller Unterschiede und jenseits der Kritik gegenüber manchen Unzulänglichkeiten in bestimmten Rechtsordnungen, z.B. im italienischen Recht, der Schutz des Bürgers gegenüber der öffentlichen Verwaltung in allen westlichen Rechtsordnungen von einer gemeinsamen Evolutionslinie bestimmt wird. Die Fortentwicklung des italienischen Verwaltungsrechts unter dem Einfluss des Rechts der EG bzw. EU. Der italienische Originalausdruck „interesse legittimo“ ist streng genommen überhaupt nicht sinnvoll in eine andere Sprache übersetzbar , weil das damit bezeichnete Rechtsinstitut außerhalb Italiens, soweit ersichtlich, schlichtweg nicht existiert. Es ist auch im Recht der Europäischen Union (EU) vollkommen unbekannt. Es handelt sich hierbei um einen Grundbegriff des italienischen öffentlichen Rechts, der jedoch so landesspezifisch ist, dass sein genauer Inhalt Juristen ohne Spezialkenntnissen im italienischen öffentlichen Recht nicht ohne Weiteres leicht zu vermitteln ist und der im Übrigen auch die damit befassten italienischen Spezialisten seit jeher in vielfacher Hinsicht vor große Herausforderungen gestellt hat und nach wie vor – auch unter inzwischen geänderten Voraussetzungen - stellt.
2012
9783882463361
Mangione, Gabriella
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